Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 252 BGB
Hausverbot in Lebensmittelmarkt: Entgangener Gewinn in Höhe ausgelobter Beträge für die Vorlage von Waren mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hausverbot ; Lebensmittelmarkt; Mindesthaltbarkeitsdatum ; Widerruf; Unterlassung; Schmerzensgeld; Entgangener Gewinn
- Wolters Kluwer
(Hausverbot in Lebensmittelmarkt: Entgangener Gewinn in Höhe ausgelobter Beträge für die Vorlage von Waren mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum)
- Judicialis
BGB § 1004; ; BGB § ... 823; ; BGB § 249; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 657; ; BGB § 252; ; BGB § 847; ; StGB § 186; ; ZPO § 448; ; ZPO § 141; ; ZPO § 890; ; ZPO § 543; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche des Kunden nach Hausverbot - Täuschung über Tatsachen - Frischeprämie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erschleichung einer Auslobung: Manipulationsverdacht begründet Hausverbot gegen Kunden - Kein Anspruch auf entgangenen Gewinn und Schmerzensgeld
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 7 O 262/98
- OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
Ein solches Begehren auf Widerruf einer objektiv ehrkränkenden Behauptung in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB (vgl. BGHZ 128, 1, 6) bzw. unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gemäß § 823 BGB i.V.m. § 249 BGB (vgl. BGHZ 37, 187, 189) setzt voraus, daß die Unrichtigkeit der Behauptung feststeht.Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGHZ 128, 1, 12).
- BGH, 05.06.1962 - VI ZR 236/61
Voraussetzungen des Widerrufs einer ehrkränkenden Behauptung
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
Ein solches Begehren auf Widerruf einer objektiv ehrkränkenden Behauptung in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB (vgl. BGHZ 128, 1, 6) bzw. unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gemäß § 823 BGB i.V.m. § 249 BGB (vgl. BGHZ 37, 187, 189) setzt voraus, daß die Unrichtigkeit der Behauptung feststeht.Läßt sich nicht klären, ob eine Behauptung richtig ist oder nicht, so kann vom Beklagten nicht verlangt werden, daß er bzw. seine Mitarbeiter diese Behauptung widerrufen (vgl. BGHZ 37, 187, 189).
- BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96
"Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
und 20.4.1998 keine gewisse Anfangswahrscheinlichkeit, die Voraussetzung für eine Parteivernehmung gemäß § 448 ZPO wäre (vgl. BGH NJW 1997, 3230, 3231; NJW 1999, 363, 364).
- LG Mönchengladbach, 11.07.1997 - 2 S 49/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
Die im Urteil des EuGH vom 27.10.1993 (NJW 1995, 1413 - Dombo Beheer B.V../.Niederlande) im Hinblick auf die "Waffengleichheit" der Parteien im Prozeß aufgestellten Grundsätze greifen hier - unabhängig von der Frage, ob die Besonderheiten des niederländischen Zivilprozeßrechts auf das deutsche Recht überhaupt übertragbar sind (dazu kritisch: OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; LG Mönchengladbach NJW-RR 1998, 501, 502) - nicht. - BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96
Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
und 20.4.1998 keine gewisse Anfangswahrscheinlichkeit, die Voraussetzung für eine Parteivernehmung gemäß § 448 ZPO wäre (vgl. BGH NJW 1997, 3230, 3231; NJW 1999, 363, 364). - OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
Die im Urteil des EuGH vom 27.10.1993 (NJW 1995, 1413 - Dombo Beheer B.V../.Niederlande) im Hinblick auf die "Waffengleichheit" der Parteien im Prozeß aufgestellten Grundsätze greifen hier - unabhängig von der Frage, ob die Besonderheiten des niederländischen Zivilprozeßrechts auf das deutsche Recht überhaupt übertragbar sind (dazu kritisch: OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; LG Mönchengladbach NJW-RR 1998, 501, 502) - nicht. - EGMR, 27.10.1993 - 14448/88
DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
Die im Urteil des EuGH vom 27.10.1993 (NJW 1995, 1413 - Dombo Beheer B.V../.Niederlande) im Hinblick auf die "Waffengleichheit" der Parteien im Prozeß aufgestellten Grundsätze greifen hier - unabhängig von der Frage, ob die Besonderheiten des niederländischen Zivilprozeßrechts auf das deutsche Recht überhaupt übertragbar sind (dazu kritisch: OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; LG Mönchengladbach NJW-RR 1998, 501, 502) - nicht. - BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97
Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
Bei dieser Sachlage ist für einen Verstoß gegen das Prinzip des "fairen Verfahrens" und den Grundsatz der "Waffengleichheit" kein Raum (vgl. BGH NJW 1999, 352; OLG Düsseldorf VersR 1999, 205). - BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75
Heimstättengemeinschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
Ein solches von der Rechtsprechung zugelassenes Begehren (vgl. BGHZ 69, 181; NJW 1977, 1681, 1682) scheidet vorliegend schon deshalb aus, weil aufgrund der obigen Ausführungen der Kläger dafür beweisfällig geblieben ist, daß die Zeugen W bzw. S ihm gegenüber die behaupteten Äußerungen abgegeben haben. - OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 256/96
Begriff der Generalüberholung bei Instandsetzung eines Motors; Pflicht des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99
Bei dieser Sachlage ist für einen Verstoß gegen das Prinzip des "fairen Verfahrens" und den Grundsatz der "Waffengleichheit" kein Raum (vgl. BGH NJW 1999, 352; OLG Düsseldorf VersR 1999, 205).